1. Durch die Buchung, bzw. Abgabe seiner Katze(n) zur Betreuung
durch die Katzenpension Kitty & Co. / Armin Wilhelm
erklärt der Tierhalter, bzw. der Überbringer/Bevollmächtigte des Tierhalters, dass er die Aufnahmebedingungen und
AGBs der Katzenpension Kitty & Co. zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.
2. Der Tierhalter versichert bei Übergabe der Katze(n), dass er der
rechtmäßige Eigentümer der abgegebenen Tiere ist.
3a. Grundlage der Betreuungskosten sind die aktuell auf unserer
Homepage ausgewiesenen Preise
(Link).
Preisangaben aus älteren Flyern oder Angaben auf div. Internetportalen verlieren damit ihre Gültigkeit.
3b. Holt ein Halter sein Tier vor Beendigung des Betreuungsvertrages frühzeitig ab, so entstehen daraus keinerlei
Ansprüche auf Erstattung oder Gutschrift von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, auch nicht teilweise.
4. Der Tierhalter, bzw. der
Überbringer/Bevollmächtigte des Tierhalters, erklärt sich einverstanden, dass seine Katze(n)
in unserer Katzenpension fotografiert wird. Diese Aufnahmen dienen der internen Identifikation. Die Fotos
dürfen auch
auf unserer Homepage veröffentlicht werden.
5. Offensichtlich kranke, bakteriell oder mit Viren infizierte
Katzen (z.B. Erkältung mit Husten, Niesen, Augenentzündung,
Bronchitis oder mit Verdacht auf Katzenherpes, Chlamydien, usw.) werden generell nicht aufgenommen, auch wenn
vorher bereits eine feste Reservierung/ Buchung vorgenommen wurde. Wir (Katzenpension Kitty & Co. / Armin
Wilhelm) haften in dem Fall nicht für eventuelle Urlaubs-Stornierungskosten oder sonstige anfallende Kosten, die
dadurch entstehen, dass die akut erkranke Katze hier nicht aufgenommen wird.
6. Wenn Krankheitssymptome am Übergabetag erst bemerkt werden, wenn
der Besitzer schon wieder gegangen ist, wird
versucht, diesen unverzüglich zu erreichen, damit er die Katze wieder abholt. In dem Fall kommt der Kunde für den
Betreuungskosten-Verlust unserer Katzenpension auf und zahlt den vollen gebuchten Aufenthaltszeitraum. Dieser
Umstand kommt einer kurzfristigen Stornierung gleich.
7. Unsere Katzenpension wird täglich gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach
täglich
gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte die Katze während des Aufenthaltes
erkranken oder sich verletzen, wird versucht, den Tierhalter zu erreichen, bzw. die angegebene Vertretungsperson, mit
der weitere Schritte besprochen werden. Sollte dies nicht oder nicht zeitnah möglich sein, werden wir in Absprache mit
dem behandelnden Tierarzt entscheiden was zu tun ist.
Wir haben jederzeit das Recht, eine Katze auch ohne Absprache und Zustimmung des Halters auf dessen Kosten
tierärztlich untersuchen und/oder behandeln zu lassen, wenn wir dies als notwendig erachten.
Sollte ein akuter und/oder lebensbedrohlicher Notfall bestehen und eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten
sein, wird die Katze dort eingewiesen.
Schadensersatzforderungen können weder für Erkrankungen, noch für den Verlust des Tieres gestellt werden (auch
nicht im Falle des Ablebens der Katze). Im Falle eines Ablebens ist die Verwahrung des Tieres nicht geschuldet. Die
Katzenpension Kitty & Co. / Armin Wilhelm ist berechtigt, über den zu entscheiden.
8. Gelingt es nicht, den Besitzer zu erreichen oder zeigen sich
Krankheitssymptome erst während des Aufenthaltes,
wird die Katze hier separiert, ggf. aber zur Not auch an einer anderen Örtlichkeit (z.B. bei einem Tierarzt, Tierheim,
bei einer Pflegestelle vom Tierschutz o.ä.), wenn hier zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit für die Einzelhaltung
bestehen sollte. Die Kosten für die Separierung der Katze an einer anderen Örtlichkeit trägt der Besitzer.
9. Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt,
trägt der Besitzer des Tieres die Kosten für die
Behandlung seines Tieres, sowie für uns entstehende Kosten für Vorsorge und/oder die Mitbehandlung
angesteckter Tiere.
10. Sämtliche Tierarztkosten und/oder Tierklinikkosten, Medikamente,
sowie Fahrtkosten und damit verbundene
Arbeitszeit (16 €/Std.) sind vom Tierhalter zu bezahlen.
11. Der Tierhalter informiert die Katzenpension in jedem Fall über
Verhaltensauffälligkeiten
und vorgängige/aktuelle Krankheiten, sowie Behandlungen und dokumentiert diese im Betreuungsvertrag.
Eine Haftung bei einer Verschlechterung der akuten Erkrankung während des Aufenthaltes oder für eventuelle
Folgeschäden wird durch uns nicht übernommen.
12. Der Tierhalter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über
den Gesundheitszustand und den
Charakter des Tieres zu machen.
13. Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch die Verletzung der
Auskunftspflicht entstehen, auch gegenüber Dritten.
14. Unsere Haftung gegenüber Ihnen richtet sich nach der allgemeinen gesetzlichen
Obhutspflicht. Für eventuell
auftretende Erkrankungen, Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes entstehen, kann die
Katzenpension Kitty & Co. nicht haftbar gemacht werden. Es wird von uns auch keine Haftung bei einer
Verschlechterung einer Vorerkrankung oder aktuellen Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle
Folgeschäden übernommen.
15. Unser Tiergehege ist sehr gut gesichert. Da hier alle Sicherheitsmaßnahmen
getroffen sind übernehmen wir
(Katzenpension Kitty & Co. / Armin
Wilhelm) keine Haftung, sollte Ihre Katze sich trotz unserer Sorgfalt eigenständig
oder durch Außeneinwirkung befreien und/oder entlaufen. Ebenso müssen wir eine Haftung ausschließen für
Schäden, die Ihrem Tier durch die Gruppenhaltung oder durch Vertauschen entstehen. Es sei denn, diese entstehen
nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Katzenpension Kitty & Co. / Armin Wilhelm. Die Beweislast
liegt hier beim Tierhalter. Die Haftungshöhe ist dann auf Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres
beschränkt, jedoch nicht mehr als 500 € pro Tier.
16. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Krankheit, Diebstahl, Entlaufen, Vertauschen oder Todesfall.
Auch schließen wir die Haftung aus für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Außeneinwirkung entstehen.
17. Für die Zeit des Aufenthalts in unserer Katzenpension ist das
Tier über uns (Katzenpension Kitty & Co. / Armin
Wilhelm) nicht haftpflichtversichert.
18. Der Tierhalter, bzw. der Überbringer/Bevollmächtigte des Tierhalters, stimmt mit
seiner Unterschrift auf dem
Betreuungsvertrag zu, das die Katze(n), wenn sie nach dem vertraglichen Aufenthaltsende ohne schriftliche Mitteilung
(Email, SMS, WhatsApp, Brief) über eine Verlängerung innerhalb 20 Tagen nicht abgeholt wird, in das Eigentum der
Katzenpension Kitty & Co. / Armin Wilhelm mit der vollen Verfügungsgewalt übergeht. Die Katze(n) kann an einen
Tierschutzverein übergeben oder von uns direkt an geeignete Personen vermittelt werden.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des bisherigen Halters. Der Katzenhalter schuldet der Katzenpension Kitty
&
Co. / Armin Wilhelm die Kosten der gesamten Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung, sowie anfallende
Weitervermittlungskosten der Katze. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
19. Ein Rücktritt seitens der Katzenpension Kitty & Co. / Armin
Wilhelm vom Betreuungsvertrag ist jederzeit ohne Angabe
von Gründen möglich. Im Falle höherer Gewalt oder wegen Erkrankung des Betreibers kann die Aufnahme oder
Betreuung in der Katzenpension abgesagt oder verschoben werden. Voraus geleistete Zahlungen werden in diesem
Fall zurückerstattet.
Weitere Ansprüche gegen die Katzenpension Kitty & Co. / Armin Wilhelm sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf
Schadensersatz (z.B. bei Ausfall eines gebuchten Urlaubs, etc.) entsteht hierdurch nicht.
20. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB.
Diese AGB werden durch Ihre Reservierung und den Betreuungsauftrag anerkannt
und anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien
gegenstandslos.
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
21. Salvatorische Klausel:
1. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
werden, so berührt dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
1.2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige
Bestimmungen
durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder
nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in
rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich
in dem Vertrag eine Lücke herausstellen
sollte. Zur Ausfüllung der Lücke
verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen
in
diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die
Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt
hätten,
wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus unseren Betreuungsverträgen ist: 72336 Balingen